Fachberatung

Fachberatung dient dem Ziel das Kleingartenwesen zu fördern , und ist im Bundeskleingartengesetz ( BKleinG ) festgehalten. § 2 Abs.2 hebt als Voraussetzung für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit hervor, dass „die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Beratung der Mitglieder“ bewirken muss .

Gleichzeitig ist der § 3 Abs. 1 des BkleinG Verpflichtung für die Fachberatung. Im Bezirksverband Minden sind 7 Kleingartenvereine vertreten, mit einer gesamt Fläche von 178.609 m2 und 439 Kleingärten.

Für die Fachberatung stehen außer dem Bezirksfachberaters noch 8 weitere Fachberater zur Verfügung.

Aufgaben der Fachberater

Beratung von Vorstand und Vereinsmitgliedern in fachlichen Fragen Informieren der Kleingärtner über naturgemäßes und umweltgerechtes Gärtner Durchführung von Schulungen, Vorträgen, Übungen in den Vereinen. Durchführung der Wertermittlung anhand der Richtlinien des Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V.

Eigene Teilnahme an Aus- bzw . Fortbildungsmaßnahmen

Bezirksfachberaterin

Sabine Horvath

Handy: 015251073271

E-Mail: nordvath@web.de