Fachberater

Fachberatung

Fachberatung dient dem Ziel das Kleingartenwesen zu fördern ,  und ist im Bundeskleingartengesetz  ( BKleinG )  festgehalten . § 2 Abs.2 hebt als Voraussetzung für die  kleingärtnerische  Gemeinnützigkeit hervor , dass  „  die  Organisation ausschließlich oder  überwiegend  die Förderung des Kleingartenwesens  sowie die fachliche Beratung der Mitglieder “ bewirken muss . 

Gleichzeitig ist der § 3 Abs. 1 des BkleinG  Verpflichtung  für die Fachberatung. Im  Bezirksverband Minden  sind 7 Kleingartenvereine vertreten, mit einer  gesamt Fläche von 178.609 m2  und 439 Kleingärten.

Für die Fachberatung stehen außer  dem Bezirksfachberaters  noch  8  weitere  Fachberater zur  Verfügung  .

 

Aufgaben der Fachberater

Beratung von Vorstand und Vereinsmitgliedern in fachlichen Fragen Informieren der Kleingärtner über naturgemäßes  und umweltgerechtes Gärtner Durchführung von Schulungen , Vorträgen , Übungen  in den Vereinen. Durchführung  der  Wertermittlung anhand der  Richtlinien  des Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V.

Eigene Teilnahme  an Aus-  bzw .  Fortbildungsmaßnahmen

 

Bezirksfachberater

kommisarisch André Brockmann

Enzianstr. 31

32423  Minden

Handy  :  0176-22272244

Mail  :   andre@andrerica.de