Fachberater
Fachberatung
Fachberatung dient dem Ziel das Kleingartenwesen zu fördern , und ist im Bundeskleingartengesetz ( BKleinG ) festgehalten . § 2 Abs.2 hebt als Voraussetzung für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit hervor , dass „ die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Beratung der Mitglieder “ bewirken muss .
Gleichzeitig ist der § 3 Abs. 1 des BkleinG Verpflichtung für die Fachberatung. Im Bezirksverband Minden sind 7 Kleingartenvereine vertreten, mit einer gesamt Fläche von 178.609 m2 und 439 Kleingärten.
Für die Fachberatung stehen außer dem Bezirksfachberaters noch 8 weitere Fachberater zur Verfügung .
Aufgaben der Fachberater
Beratung von Vorstand und Vereinsmitgliedern in fachlichen Fragen Informieren der Kleingärtner über naturgemäßes und umweltgerechtes Gärtner Durchführung von Schulungen , Vorträgen , Übungen in den Vereinen. Durchführung der Wertermittlung anhand der Richtlinien des Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V.
Eigene Teilnahme an Aus- bzw . Fortbildungsmaßnahmen
Bezirksfachberater
kommisarisch André Brockmann
Enzianstr. 31
32423 Minden
Handy : 0176-22272244
Mail : andre@andrerica.de